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» Immer mehr Kasinos «

[quote][i]Original von march[/i]
•Die Kasinos sind also doppelt geschützt: erstens, weil sie nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber Spielsüchtigen haften. Zweitens, weil der Betrag auf das Existenzminimum begrenzt ist. Das widerspreche aber dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, meint der OGH. Denn der Konzessionsnehmer (also die Casinos Austria AG) würde dadurch gegenüber anderen Schädigern zu sehr bevorzugt werden.

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Und wenn mir jetzt noch einer verraten kann, wie das im wirklichen Leben abseits der juristischen Luftblase umgesetzt werden kann, dann wären wir schon wieder einen Schritt weiter. Wie realitäts- und weltfremd kann man denn bitte sein?!



Gepostet am 01.06.2010 um 12:25 von:
Benutzer: prochnau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47991#post47991


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