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Das Zürcher Obergericht hat zwei SRG-Kaderleute vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz wegen der Ausstrahlung von illegaler Werbespots freigesprochen. Es bestätigte einen Freispruch der Vorinstanz. Streitpunkt sind Werbespots eines ausländischen Wettunternehmens, die auf den SRG-Sendern SF 1 und SF zwei zwischen 19. März und 5. April 2007 77 Mal ausgestrahlt wurden. Die Lotteriegesellschaft Swisslos erstattete Anzeige.

Das Statthalteramt des Bezirks Zürich verurteilte darauf den Leiter des Rechtsdienstes von SRG SSR idée suisse sowie einen für die Akquisition Verantwortlichen der SRG-Tochterfirma Publisuisse wegen Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz zu Bussen von 3000 und 10'000 Franken. Da die Firma diverse Sportwetten, Casinospiele und Pokerprodukte anbiete, sei der Werbespot in der Schweiz nicht erlaubt, argumentierte das Statthalteramt. Das Bezirksgericht Zürich hob die Strafverfügung wieder auf, das Statthalteramt zog den Fall weiter.

Das Obergericht bestätigte nun den Freispruch. Es verneinte jegliche Autoreneigenschaft der Beschuldigten. Es habe sich bei ihnen weder um die intellektuellen Urheber der Werbebotschaft noch um die Auftraggeber gehandelt. Sie hätten den Werbespot nicht produziert und auch nicht den Auftrag dafür gegeben, heisst es im schriftlich begründeten Urteil. Die beiden Freigesprochenen erhalten eine Entschädigung von je 2500 Franken.

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foerster



Gepostet am 31.05.2010 um 15:18 von:
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