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Hallo Kollegen,

ich habe erstmalig eine Genehmigung nach § 33 a GewO ausstellen müssen. Die Genehmigung betraf eine einmalige Veranstaltung (Table Dance). Nach Gebührenrahmen kann ich zwischen 100,00 und 1.500,00 € nehmen. Die Veranstaltung ist im regelfall gut besucht (Motor Cross Rennen - ca. 2000 Personen lt. Antragsteller über die gesamte Veranstaltung verteilt). Die Gebühr habe ich auf 250,00 € festgesetzt. In den Vorjahren hat der Veranstalter "vergessen" eine Genehmigung einzuholen. Ich bin nur durch einen anschließenden Zeitungsbericht hierauf aufmerksam geworden. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Der Veranstalter wurde jedoch auf die Rechtslage hingewiesen.
Jetzt hat sich der Veranstalter nach Durchführung der Veranstaltung an den BGM gewandt. Die Gebühr ist zu hoch..., das Wetter war sooooo schlecht usw. Das wirtschaftliche Risiko soll mir eigentlich egal sein, so weit ich weiß.

Jetzt aber meine Frage: Welche Gebühren werden in anderen Kommunen für solche Veranstaltungen festgesetzt? Ich hätte dann Vergleichszahlen für meinen BGM.



Gepostet am 18.08.2005 um 11:09 von:
Benutzer: C. Schröder
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