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Hallo hab in meiner Gewerbedatei etwas gesucht. Deine Einschätzung ist m.E. richtig, denn einerseits ist durch die Änderung der Tätigkeit weiterhin die Gewinnerzielungsabsicht gegeben ("Gesundheitssport") und andererseits war die erste Anfangstätigkeit ja auch gemeldet!

Würde es ebenso über eine Gewerbeummeldung machen.



Gepostet am 26.05.2010 um 13:57 von:
Benutzer: Robert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47795#post47795


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