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[b]– aber doch nicht in Deutschland![/b] 

[size=14]Offenbar weiten sich nach Poker jetzt auch die Glücksspiele deutscher Kreditinstitute unter deutscher Staatsaufsicht weiter aus. Alles ohne staatliche Regelungen und einer fehlenden Glücksspielsteuer. [/size]

[size=14]Wer im Ausland ohne murren 575.000 $ Strafe zahlt, der muss anderswo, aber hoffentlich doch nicht schon wieder in Deutschland, so richtig daran verdient haben. [/size]

[b]Zitat: [/b] 
von Bettina Seidl

[b]Wieder macht die Deutsche Bank Negativ-Schlagzeilen: Ihre amerikanische Wertpapiertochter hat regelwidrig ungedeckte Leerverkäufe ermöglicht und dafür eine deftige Strafe kassiert.Leerverkäufe sind so eine Art Glücksspiel.[/b]  

[b]Gemeinhin rümpft man die Nase über Glücksspiel, es gilt als anrüchig, unmoralisch, süchtig machend. Nur in wenigen Fällen ist es gesellschaftsfähig, etwa in mondänen Spielkasinos am Roulettetisch. Auch das Glücksspiel an der Börse galt lange Zeit als schick. Akteure in Business-Anzug und Aktienkoffer sorgten mit ihrem elitären Sendungsbewusstsein für die seriöse Aura.[/b] Seit den spektakulären Turbulenzen an den Finanzmärkten in den letzten zwei Jahren weiß man, wie sehr diese Aura täuschte.

[b]Börsenspekulanten und Leerverkäufer[/b]
Heute haftet Börsen-Spekulanten ein Schmuddel-Image an. Sie gelten sogar als noch weniger anständig als herkömmliche Glücksspieler. Schließlich haben sie ganz erheblich dazu beigetragen, dass aus der Immobilienkrise eine deftige Finanzkrise wurde, die zu einer schweren Wirtschaftskrise mutierte.

Bereits während der Finanzkrise schritten die Regierungen daher ein. Ungedeckte Leerverkäufe der Aktien großer deutscher Finanzunternehmen wurden verboten. Bei dieser riskanten Handelsstrategie wetten Spekulanten auf den Verfall einer Währung oder einer Aktie. Konkret sieht das so aus, dass ein Marktteilnehmer Wertpapiere verkauft, die er nicht hat, ohne zu wissen, wo er sie sich leihen kann. Auch Kreditversicherungen wurden als Spekulationsobjekt zweckentfremdet, so genannte Credit Default Swaps (CDS). Damit können sich Finanzakteure gegen den Ausfall eines Anleiheschuldners absichern.

Solche Transaktionen können Kursbewegungen an den Börsen beschleunigen und außer Kontrolle geraten lassen. Daher auch die vorübergehenden Verbote während der Finanzkrise.

[b]Deutsche Bank zahlt eine halbe Million Strafe[/b]
Gegen diese Verbote soll die US-Wertpapiertochter der Deutschen Bank verstoßen haben. So sagt es jedenfalls die US-Finanzaufsichtsbehörde FINRA: Deutsche Bank Securities in New York soll bei der Ausführung von Short-Sale-Aufträgen zwischen Januar 2005 und September 2009 Vorschriften verletzt haben.

[b]Zwar mag Deutschlands größtes Kreditinstitut sein Fehlverhalten weder zugeben noch bestreiten. Doch akzeptierte die Bank die Strafe über 575.000 Dollar, die ihr die Financial Industry Regulatory Authority aufbrummte. Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte lediglich, die Bank sei erfreut, dass diese Angelegenheit bereinigt sei.[/b] Sie habe geeignete Maßnahmen zur Vermeidung solcher Vorfälle ergriffen.

[b]Regierung will ungedeckte Leerverkäufe verbieten[/b]
Daran arbeitet auch die deutsche Regierung. Das jetzt geplante Verbot solle ungedeckte Leerverkäufe für sämtliche an regulierten Märkten gehandelte Aktien umfassen. Die Begründung: weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken". Eine unmissverständliche Warnung an die Spekulanten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde angekündigt, international will man sich ebenfalls für solche Regelungen einsetzen. Auch der Handel mit hochspekulativen Kreditversicherungen soll untersagt werden. Ebenso wird über eine Finanztransaktionssteuer nachgedacht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im September 2008 ungedeckte Leerverkäufe für elf Aktien von wichtigen Unternehmen des Finanzsektors untersagt. [b]Dieses Verbot lief am 11. Januar 2010 aus. Sie sind also derzeit wieder möglich, aber für zehn große Kreditinstitute meldepflichtig bei der BaFin.[/b]

[size=18]In den USA sind die ungedeckten Leerverkäufe ("naked short-selling" Augenzwinkern   verboten.[/size] Leerverkäufer müssen vor dem Verkauf leihbare Aktien ausfindig machen und die Transaktionen innerhalb von vier Tagen abwickeln.

Gefunden unter: [URL]http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_436080[/URL]


[size=14][b]Hier noch ein Zwischenergebnis einer Umfrage:[/b][/size]

[b]Verbot für Shorties?[/b]

Die Regierung will ungedeckte Leerverkäufe in Deutschland verbieten. weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken". Noch vor dem Sommer soll ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht werden. Ist das der richtige Weg? Sollten ungedeckte Leerverkäufe verboten werden?

[b]Ja! [/b]Auf jeden Fall. Wenn die Märkte weiter in der Hand der Spekulanten bleiben, bricht das ganze Finanzsystem zusammen.
840 Stimmen 66% 

[b]Das wäre schön, [/b]bleibt aber ein frommer Wunsch. Das bekommt die Regierung nicht durchgesetzt.
217 Stimmen 17% 

[b]Nein! [/b]Ich bin ein Verfechter der freien Märkte.
177 Stimmen 14% 

[b]Egal.[/b] Ich weiß ja nicht mal, was das ist…
36 Stimmen 3% 

Stimmen gesamt: 1270 

Stand: 16.05.2010 10: 45 Uhr

Gefunden unter: [URL]http://boerse.ard.de/idx_umfrage_archiv.jsp?voted=n&key=436126&votefie
ld=stimmen&withcookie=j&cookie_exp=1&tab=optionen_voting&rowid=1&a=0&p=200&
date=2010-05-14%2011:52:22.0&go=umfrage[/URL]



Gepostet am 16.05.2010 um 10:21 von:
Benutzer: anders
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47525#post47525


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