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» Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4595 vom 21. 04. 2010 «

Gruß an alle,

versteht jemand warum eine "kommunale Spielhallensteuer" gefordert wird?

Wenn man 5 genehmigungsfreie Gaststättenbetriebe in einem Objekt (auf 144 qm sicherlich mit Trockenbau machbar) einrichtet, dürften gem. SpielV insgesamt 15 Automaten aufgestellt werden und die sollen dann kommunalsteuerfrei sein?

Nur zur Erinnerung heutzutage braucht man nur 20,-€ für die Gewerbeanmeldung für eine Gaststätte ohne Alkoholausschank bezahlen und
wenn keine Toilettenanlage für die Gäste vorhanden ist, genügt der entsprechende Aushang im Schaufenster und aufgrund der "Deregulierung" muss der Unternehmer nicht mal mehr seinen Namen an die Ladentür hängen.
Und je nach Bundesland sind diese Kleinbetriebe dann auch "berauchbar" und wie soll dies dann gem. Jugenschutz, Eindämmung Spielsucht etc. von den Ordnungsbehörden kontrolliert werden?


Gruß
Meike



Gepostet am 15.05.2010 um 06:59 von:
Benutzer: Meike
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