Forum-Gewerberecht

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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   nach Wesseling am Rhein und  Willkommen   im Forum!

Wie die Kollegin Komnick schon schrieb, bleibt es mit der Zuständigkeit beim Wohnort.

Aber warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollen Sie sich die unselbständigen Mitarabeiter mitteilen lassen?? Damit evtl. das Finanzamt oder andere Behörden feststellen können, dass diese ordnungsgemäß gemeldet sind??  Kopfkratz  

Ist gar nicht unsere Aufgabe als Gewerbebehörde, sondern die der Fachbehörde etc. Das Finanzamt oder auch die AOK, HZA oder wer auch immer kontrollieren möchte, hat dafür seine eigenen Rechtsnomen. Und der Gewerbetreibende ist ja halt aufgrund der entsprechenden Rechtsnormen zur Einhaltung aller mit der Ausübung des Gewerbes verbundenen Rechtsnormen verpflichtet. Durch die Gewerbeanzeige / Beantragung der RGK macht er ja deutlich, dass er zur Ausübung eines Gewerbes in der Lage ist.



Gepostet am 25.04.2006 um 21:41 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4751#post4751


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