Forum-Gewerberecht
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Hallo aus BRB,
so würde ich das nicht abtun sondern erst klären was abgerissen wurde. Sobald in die Statik eingegriffen wird oder wenn Abstütz- und Unterfangarbeiten nötig sind handelt es sich laut "Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen" um eine wesentliche Teiltätigkeit des Maurer- und Betonbauerhandwerks.
Gruß B. Schmidt
Gepostet am 14.05.2010 um 08:27 von:
Benutzer: B.Schmidt
Der Original-Beitrag :
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