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[quote][i]Original von jasper[/i]
    Müsste wohl heißen:
"Leider haben wir über das Baurecht und über das Ordnungsrecht im Bereich der Spielhallen keine Möglichkeiten an [I]zusätzliche [/I]Steuern zu gelangen“

 geschockt   Mit einer "neuen" Steuer werden zunächst die alten, bereits konzessionierten Spielhallen getroffen! - Von Verhinderung ist da noch nichts zu sehen!!

 Kopfkratz   Sollen dann die Spielbanken in Bayern auch der Vergnügungssteuer unterworfen werden?

 Lesen   Idee:
Wenn es denen tatsächlich nur um die Verhinderung von zusätzlichen Spielhallen ginge, dann sollten die doch das Baurecht und das Ordnungsrecht dazu nutzen, dass jede Spielhalle bzw. jede Konzession eine in sich abgeschlossene Geschäftseinheit darstellt.
Also zum Beispiel jeweils eine Aufsicht je 12 Geldspielgeräte, jeweils Damen-, Herren- u. Personaltoiletten; sämtliche Wände deckenhoch und gem. Brandschutzverordnung F90; pro Baukomplex (Grundbuch)nur eine Konzession.
Über solche Maßnahmen wären dann zumindest die Großspielhallen verhindert, da deren Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.[/quote]

Wer sollte ein Interesse an Deiner Idee haben?
Den Kommunen geht es nicht ums Verhindern von Spielhallen, sondern allein um die Beteiligung an unseren Umsätzen und zwar vor Abzug von Steuern und Kosten!!  Wand  



Gepostet am 12.05.2010 um 17:25 von:
Benutzer: Wilde Irene
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47470#post47470


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