Forum-Gewerberecht

» Schwarzarbeit «

Der § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbG ist hier nicht anwendbar, da er nur das gesetzwidrige Nichtanzeigen des [B]Neubeginns[/B] eines stehenden Gewerbes sanktioniert. Im vorliegenden Fall besteht der Gewerbebetrieb ja bereits und wurde lediglich erweitert. Es käme eventuell ein Bußgeldverfahren nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO in Betracht, mehr wohl nicht.



Gepostet am 12.05.2010 um 10:45 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47449#post47449


Beitrags-Print by Breuer76