Forum-Gewerberecht

» Schwarzarbeit «

Hallo Kollegen,

erihelt Schwarzarbeitanzeige von privat, weil Abrissarbeiten gewerblich nicht angemeldet sind.
GewA 1 besteht für § 34c, Fließen-, platten- und mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- uund Jalousiebauer, Raumausstatter,Gebäudereiniger,Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Fuger, Holz- und bautenschutzgewerbe, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Teppichreiniger (alles in HWRolle eingetragen). Würde jemand Verfahren einleiten? Lesen  
Vielen Dank schon mal und Grüße aus der Lausitz



Gepostet am 12.05.2010 um 10:02 von:
Benutzer: cornelia schneider
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47443#post47443


Beitrags-Print by Breuer76