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Für die Online-Anzeige musst du einfach auf die Seite der Polizei in deiner Stadt gehen, wo du online die Atrafanzeige stellen kannst. Das hat den Vorteil, dass man den Vorgang in Ruhe lückenlos angeben kann. Von der Polizei erhält man dann ein AZ.
Juristisch gesehen, ist bei der Beschreibung nie ein Vertrag zustande gekommen. Letztendlich will man bei sowas bloß Kapital aus der Angst und der Unwissenheit schlagen. Gewinnstar wird nicht vor Gericht ziehen, denn kein Gericht würde solche dubiosen Geschäfte unterstützen.



Gepostet am 07.05.2010 um 09:19 von:
Benutzer: prochnau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47278#post47278


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