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» Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Nr. 1, 1 KWG «

Würde deutlich NEIN sagen, d3enn er vermittelt unverändert Investmentfonds. Geändert hat sich nur das rechtliche Kleid in dem er das tut. Bisher unterlag er dem § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Neu tut er das nicht mehr, weil § 34c Abs. 5 Nr. 3a greift.

Ich empfehle einfach Mal für die Akte zu prüfen ob es stimmt, was er sagt. Das geht hier:
[URL=http://ww2.bafin.de/database/VGVInfo/]BaFin-Register der gebundenen Agenten.[/URL]

Gruß
:ciao



Gepostet am 06.05.2010 um 17:06 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47255#post47255


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