Forum-Gewerberecht

» Angebot einer Wasserpfeife in Schank- und Speisewirtschaft «

Vor kurzem erhielten wir eine Nachfrage eines Gewerbetreibenden, der eine Schank- u. Speisewirtschaft betreibt, welchen Antrag er stellen muß, um in seinem Angebot auch Wasserpfeifen mit verschiedenen Tabakaromen aufnehmen zu können.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Vor allen Dingen im Hinblick auf evtl. Drogenkonsum/-verkauf etc. Müssen wir als Ordnungsamt in diesem Fall nach einem bestimmmten Verfahren vorgehen-oder darf der Gewerbetreibende ohne weiteres Wasserpfeifen in seinem Angebot mit aufnehmen?



Gepostet am 12.04.2005 um 09:32 von:
Benutzer: Sabine Vanselow
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47#post47


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