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» Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß «

Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Wie an anderer Stelle auch bereits ausgeführt wurde, wurde gegen die hier zitierte wettbewerbsrechtliche Entscheidung des Landgerichts Osnabrück Berufung eingereicht!

Wie mir heute vormittag vom Kollegen aus der Stadt M. mitgeteilt wurde, hat die Kanzlei aus K. inzwischen die Berufung zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück unanfechtbar geworden.



Gepostet am 25.04.2006 um 12:40 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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