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Hallo aus Wesseling am Rhein  Lesen  

benötige heute auch einmal Hilfe  Kopfkratz  

Wir haben hier eine Dame mit Reisegewerbekarte für Feilbieten von Obst, Gemüse, Blumen usw..
Sie beschäftigt mehrere Angestellte, die jetzt auch eine Reisegewerbekarte benötigen.(Natürlich nur die, die selbst mit dem Kunden Kontakt haben, blosse Hilfspersonen - Waren einräumen usw. brauchen keine eigene Reisegewerbekarte!)

   

Stichwort: unselbstständige Angestellte im Reisegewerbe    

Wer ist zuständig für die Ausstellung dieser Reisegewerbekarten (wohnen in Köln, Bornheim usw.) Sinnvoll wäre es, diese bei uns zu führen, um überblicken zu können, wer bei ihr als unselbstständiger Angestellter beschäftigt ist. Oder??????

 anbeten  

Muss für die unselbstständigen Angestellte ein Gewerbebestätigung ausgestellt werden (Kontrolle Finanzamt u.a. Behörden usw.)??
obwohl die Angestellten ja kein Gewerbe betreiben??

   

Für Antworten wäre ich echt dankbar

Liebe Grüsse an alle!!!!!



Gepostet am 25.04.2006 um 11:45 von:
Benutzer: Kibiz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4693#post4693


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