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» Streit um Glücksspielstaatsvertrag «

Hallo,

folgende Mitteilung ist mir soeben über den Weg gelaufen:

Nun muss auch das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der einschränkenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht entscheiden. Nach Mitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat dieses eine Klage gegen eine Untersagungsverfügung zwar abgelehnt, aber die (Sprung-)Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Beim Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands, läuft das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen 8 C 5.10.

[URL]http://wettrecht.blogspot.com/2010/04/glucksspielstaatsvertrag.html[/U
RL]

Grüße,

Gerd Schadulke



Gepostet am 29.04.2010 um 08:08 von:
Benutzer: Schadulke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46910#post46910


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