Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Ja, das habe ich auch gesehen! Und du hast Recht - das Lotto-Logo wirkte auffällig deplatziert.

Wenn ich mich nicht täusche, ist so eine Werbung unzulässig, zumal kein Hinweis auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, auf die von dem Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und auf Hilfsmöglichkeiten enthalten war. Nach den regelungen im Glücksspielstaatsvertrag ist eine Werbung außerdem nur dann zulässig, wenn sie informierend und aufklärend ist - auch das ist hier nicht gegeben gewesen. Da sollte man in der Tat noch mal nachhaken.



Gepostet am 28.04.2010 um 16:39 von:
Benutzer: prochnau
Der Original-Beitrag :
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