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» Festsetzung möglich? «

Also letztlich habe ich es auch so gesehen, dass es sich um keine festsetzungefähige Veranstaltung handelt.
Ich nehme an, dass die Festsetzung beantragt wurde, da die Veranstaltung an Feiertagen durchgeführt werden sollte und die Personen ohne Festsetzung keine Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetzt erhalten. Zu mindest handhabt die zuständige Behörde es in diesem Fall so.
Aber Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
 Blumen  



Gepostet am 28.04.2010 um 14:38 von:
Benutzer: sunflower
Der Original-Beitrag :
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