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Hallo Sunflower,
eine Festsetzung als Ausstellung mit nur 5 Ausstellern halte ich nicht für zulässig. Warum soll das denn überhaupt festgesetzt werden, wenn die gar nicht verkaufen wollen?
Eine Tombola wäre doch auch unabhängig von einer Festsetzung der Veranstaltung. Nach dem GlüStV und dem NGlüSpG dürfte die nur für bestimmte Veranstalter genehmigt werden, wenn für Lose Geld verlangt wird. Werden Lose unentgeltlich verteilt, wäre es egal, ob die Veranstaltung festgesetzt ist, oder nicht.

Gruß, Regina Runge



Gepostet am 28.04.2010 um 13:17 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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