Forum-Gewerberecht
» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «
Hallo nach Cloppenburg,
dann beruhigt es mich ja ein wenig, dass es "in Kürze" geschehen soll
Denn in den Begründungen der Anwälte wird immer wieder darauf verwiesen ... wir sollten doch erstmal diese Verwaltungsvoschrift / Durchführungsvorschrift abwarten und dann unsere Arbeit mache .....
Also kann man nur hoffen dass in Kürze ... auch in Kürze ist
Schöne Grüße aus dem sonnigen thüringer Flachland
Gepostet am 25.04.2006 um 09:38 von:
Benutzer: der_fragende
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4673#post4673
Beitrags-Print by Breuer76