Forum-Gewerberecht
» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «
Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Nach den mir vorliegenden Informationen dürfte sich der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht in Kürze mit dem Thema befassen.
Bitte bedenken:
Wie es das Wort auch im Prinzip schon sagt: Dieses sind (sofern verabschiedet und zur Anwendung erklärt) [B]Verwaltungsvorschriften[/B] und richten sich somit [B]allein an die Verwaltungen[/B] mit dem Ziel, einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Gepostet am 25.04.2006 um 09:22 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4672#post4672
Beitrags-Print by Breuer76