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Hallo,  Moin  

Bzgl. der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1 GastG habe ich folgendes Problem:

Die GmbH XYZ ist Betreiber einer Gaststätte. Im März hat ein Geschäftsführerwechsel stattgefunden. Dieser wurde erst im Mai bei uns angezeigt. Der neue Geschäftsführer hat bis heute keine Unterlagen für die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung eingereicht.

Eine Überprüfung meinerseits hat jetzt folgende ergeben:
Der neue Geschäftsführer hat im Mai 2005 eine eidesstattlich Versicherung abgegeben.
Das Führungszeugnis enthält folgende Eintragungen:
1. Juli 2003 AG D'dorf
wegen Betrug
60 TS zu je 20,- Euro

2. November 2004 AG Duisburg
wegen Betrug
3 Monate Freiheitsstrafe,
Bewährung bis November 2007

Die GmbH hat beim zuständigen Finanzamt einen Zahlungsrückstand i.H.v. „nur“ 2851,77 Euro.


Ich beabsichtige nun der GmbH die Konzession zu entziehen da der Geschäftführer in meinen Augen unzuverlässig ist. Als Geschäftsführer übt er auf die Geschäftsführung der GmbH den maßgeblichen Einfluss aus.

Oder muss/kann sich meine Maßnahme nur gegen den Geschäftsführer richten?

Gruss
Christian Wilk



Gepostet am 17.08.2005 um 08:11 von:
Benutzer: christian
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