Forum-Gewerberecht

» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «

[quote][i]Original von OJ Neuss[/i]
Es sei denn, die von allen Seiten lang ersehnten Musterverwaltungsvorschriften des Bundesausschuss Gewerbe schaffen eine Ausnahmeregelung für Geräte, die bereits vor der "Tokenzeit" existierten. Dies ist aber zur Zeit nicht ersichtlich.
Jürgen Schmitz[/quote]

Oder eine der anhängigen Klagen gegen §6aSpVO, 6Freispiele, hat Erfolg! Dann jedoch stellt sich mal wieder die Frage der Enteignung...



Gepostet am 25.04.2006 um 04:59 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4666#post4666


Beitrags-Print by Breuer76