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Hallo,

im [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=577]Formularberei
ch[/URL] hat der Kollege aus Ingolstadt mal eine Übersicht als Orientierungshilfe bereit gestellt. Wie es letzendlich jeder handhabt ist nicht vorgeschrieben, die Verwaltungsgrundsätze müssen nur eingehalten werden.

Die Rechtsvorschrift dazu ist GewO § 146 Abs. 2 Nr. 2. und Abs. 3.

Mfg Steffen Balzer



Gepostet am 22.04.2010 um 06:58 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46637#post46637


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