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Einen Schönen Gruß aus Viersen!

Ich würde gerne wissen, ob Hüpfburgen bzw. die nachfolgend aufgeführten "Spielgeräte" einer speziellen Abnahme durch den TÜV oder einer ähnlichen Prüforganisation [B]am Veranstaltungstag [/B]bedürfen? Oder reichen andere Nachweise aus?

Ein Veranstalter möchte im Rahmen eines Festes folgende Geräte aufbauen:

· Riesen-Tischfussball (Kicker): Die Spieler befinden sich auf einem mit Luftpolstern umgrenzten Spielfeld und sind mit einem Gürtelsystem an Stangen befestigt.
· Menschlicher Ball: Eine Person schlüpft in einen transparenten gepolsterten Ball und rollt auf einem Luftpolster abwärts.
· Geschicklichkeitskletterwand: angebracht auf einem Luftpolster

Ich hoffe, dieser Beitrag befindet sich im richtigen Forum!

Sandra Rennett



Gepostet am 24.04.2006 um 16:20 von:
Benutzer: sandra rennett
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4658#post4658


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