Forum-Gewerberecht

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In Ihrem Fall sind Sie mit der Gewerbeanzeige berechtigt Aufträge anzunehmen.

Steuernummer etc. wird für Sie u.a. wichtig, wenn Sie sich online Präsenz zeigen (Informationspfichten nach §5 des Telemediengesetzes) oder Rechnungen schreiben wollen (i.d.R. Angabe von Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
Rufen Sie Ihr Finanzamt an. Auf der Internetseite [URL=www.finanzamt.de]www.finanzamt.de[/URL] finden Sie Ihr Finanzamt. Ein Anruf sollte genügen für eine (vorläufige) Steuernummer.
Des Weitern gibt es dort auch, oder bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, interessante Broschüren zum Thema Selbständigkeit.

Broschüre: [URL=http://www.finanzamt.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.355781.de]"I
ch mache mich selbständig!" [/URL]
Als kleines Beispiel.

Viel Erfolg, Steffen Balzer



Gepostet am 20.04.2010 um 10:58 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46562#post46562


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