Forum-Gewerberecht

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Aktuell im Big Cash Club:
Aktion Frühlingserwachen vom 01. 04. 2010 - 30. 04. 2010

Wie man den beiden beigefügten Aufnahmen entnehmen kann, scheint es keine einheitliche Linie in den werblichen Aussagen der Verantwortlichen der Big Cash-Gruppe zu geben.

Es werden 5 LED TV im Wert von je 2.500 € ausgelobt.
[SIZE=20][B]Es gibt den Hinweis, dass eine Barauszahlung möglich sei.[/B][/SIZE]


In den Teilnahmenbedingungen zu dieser Veranstaltung gibt es allerdings den Hinweis:
[SIZE=20][B]Eine Barauszahlung der Gewinne sei[U] nicht [/U]möglich.[/B][/SIZE]

[U][B]Dazu erlaube ich mir folgende Frage: > Was denn nun???????[/B][/U]

Dazu gibt es einen Hinweis auf den [URL=http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/5.html]§ 5 UWG[/URL]


Grüße

PS:
Bei mir funktioniert die Seite
big-cash.de
nicht ! Liegt es mal wieder an meinem Server ??



Gepostet am 19.04.2010 um 13:55 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46517#post46517


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