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» Pfandleihgewerbe - Höhe der Sicherheiten «

Hallo Kollegen!

Erneut muss ich mich mit meiner Unwissenheit an Euch wenden. Heute gehts mir um Erlaubnisse für Pfandleihgewerbe nach § 34 Gewerbeordnung. In unserem beschaulich, abgelegenem Kranenburg wurde sowas jetzt zum ersten Mal beantragt und ich habe außer dem nackten Gesetzestext nicht viel mehr Unterlagen hierzu. Daher meine Frage(n):

Der Antragsteller muss nach dem Gesetz "ausreichende Sicherheiten" nachweisen. Gibt es hierzu Richtlinien - wann sind die Sicherheiten ausreichend und wann nicht? Liegt das in meinem Ermessen? Die Stadt Düren verlangt 100.000 € und die Stadt Düsseldorf 250.000 € - hört sich für mich ja schon nach Ermessen an.

Muss die "Sicherheit" Cash, also auf Bankkonten nachgewiesen werden oder reichen Bürgschaften und dergleichen?

Danke und Gruß aus der Grenzbastion Kranenburg



Gepostet am 16.08.2005 um 12:25 von:
Benutzer: Kranenburg
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