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Hallo, und viele Grüße aus Werne!

Unsere Verwaltung hat beschlossen, die Veranstaltung des Wochenmarktes an die Stadtmarketing GmbH zu übertragen.

Mir stellt sich jetzt folgende Frage:

In unserem Ortsrecht gibt es eine Marktsatzung, eine Festsetzungsverfügung, eine Ordnungsbehördliche VO über die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs und eine Marktverordnung.

M.E. sind diese Satzungen und VO aufzuheben und der Stadtmarketing GmbH eine neue Festsetzung zu erteilen. Liege ich da richtig?

Gibt es jemanden, bei dem diese Übertragung schon gelaufen ist und der mir seine/ihre Erfahrungen mitteilen könnte.

 Danke   für Eure Hilfe!
Werner Kneip



Gepostet am 16.08.2005 um 09:43 von:
Benutzer: Kneip
Der Original-Beitrag :
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