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» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Hallo,

Ich sehe es wie das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 25.09.1991, Az.: Ss (B) 40/91):
[I]„§ 14 GewO statuiert eine persönliche Anzeigepflicht. Sie trifft bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nur den Gesellschafter als Gewerbetreibenden, der ein Gewerbe anfängt oder aufgibt, nicht auch die anderen Gesellschafter.“[/I]
Also nur Gewerbeanmeldung für den Sohn.
Die Gründung der GbR kann bei dem Vater formlos in den Akten vermerkt werden.



Gepostet am 14.04.2010 um 10:29 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46348#post46348


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