Forum-Gewerberecht

» Schwarzarbeit? «

Wir als Registerbehörde haben in der Vergangenheit vereinzelt Zweifel, ob Angaben in Gewerbeanzeigen den Tatsachen entsprechen. So sind wir uns beispielsweise bei einer zum 01.04. angezeigten Gewerbeanmeldung sicher, dass die Tätigkeit mindestens seit Anfang des Jahres ausgeübt worden ist. Außerdem wurde in diesem Fall bei der Gewerbeanmeldung angegeben, dass keine weiteren Personen im Unternehmen tätig sind, was augenscheinlich nicht den Tatsachen entspricht.
In einem anderen Fall haben wir einen vermeintlichen Einzelunternehmer aufgrund entsprechender Hinweise bereits mehrfach zur Gewerbeanmeldung aufgefordert, worauf dieser uns regelmäßig mitteilt, dass er nicht gewerblich sondern hobbymäßig tätig ist.

Welche Möglichkeiten und welche Pflichten bestehen für uns als Registerbehörde, diesen Vermutungen nachzugehen? Ist es in diesen Fällen üblich und zulässig, entsprechende Informationen an das Hauptzollamt zum Zweck der Prüfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu geben?



Gepostet am 13.04.2010 um 09:59 von:
Benutzer: AnniLie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46305#post46305


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