Forum-Gewerberecht

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Hallo! .... und ein freundliches  Moin   von zu Hause!

Moppedfahren is heute leider nich, deshalb ein Blick ins Forum!

Warum Abschaffung der RGK??

Weil dieses ehemals nützliche Instrument des Verbraucherschutzes aufgrund der geänderten Rechtslage (man kann auch sagen massive Katastration der den Verbraucher schützenden Vorgaben = Nicht mehr die Person vor Ort muss die RGK haben, sondern der Arbeitgeber, also auch eine Ltd [die nur auf dem Papier existiert], kein Passbild / EU-DLR usw.) die Reisegewerbekarte ihre Berechtigung verloren hat.

Mit diesem Dokument sollte sich die natürliche Person ursprünglich vor Ort ausweisen können. Zudem wurde die Zuverlässigkeit im Vorfeld geprüft. Da dieses alles im Rahmen der sog. Deregulierungen "unnötig" erscheint und auch dem Verbraucher nun lediglich eine kleine Karte vor die Nase gehalten wird (mit der er letztlich nix, aber auch gar nix mehr anfangen kann = denn er weiß ja gar nicht, mit welcher Person er zu tun hat) langt hierfür auch eine einfache Gewerbemeldung, die dann mitzuführen ist.

Spart Gebühren, geht schneller und hat vor allem auch den großen Vorteil, dass bei Unzuverlässigkeit sofort die Keule " GewO § 35" rausgeholt werden kann. Dann is et für unzuverlässige Vögel auch weitergehend vorbei mit Gewerbe und es braucht nicht extra ein Widerruf der RGK durchgeführt werden.

Also nach meinem Dafürhhalten: Deregulierung mit Abschaffung dieses inzwischen obsolet gewordenen Dokuments und Straffung der Vorschriften des Reisegewerbes mit massiver Erhöhung des Bußgeldrahmens bei entsprechenden Verstößen.



Gepostet am 07.04.2010 um 19:51 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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