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» Aufgepasst! Ende für "BIS"-, "Big Cash" - und andere Bonussysteme! «

Hallo Irene,

die "Bonussysteme" / Vergünstigungsmodelle wie von Big Cash und Merkur über die Handyaktionen sind bereits seit Jahren
durch Beschlußlagen der OVGs erfasst.

OVG Luenebrurg, vom 14.07.2006, 7 ME 126/06
"Das Verbot des §9 Abs.2 SpielV ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstige finanzielle Vergünstigungen.
Weder vom Gewerbetreibenden selbst, noch durch Dritte mit dessen Genehmigung oder Duldung,
darf den Spielern und sonstigen Besuchern der Spielhalle angeboten werden, sich über elektronische Medien, schriftliche Teilnahmeerklärungen oder Entgegennahme der Daten durch Personen, an Gewinnspielen, Verlosungen oder Geschicklichkeitsspielen zu beteiligen, welche Geld- oder Sachgewinne in Aussicht stellen.

So auch das OVG für NRW, vom 18.12.2006, 4 B 1019/06.




Es liegt nur an den Ordnungsbehörden vor Ort, dies zu untersagen, wenn es festgestellt wird.


Wenn also ein Verband eine Messe Jahre später ausrichtet, bei der diese Systeme in Deutschland immer noch angeboten werden, obwohl durch verschiedene OVGs bereits abgeurteilt und dann bei einer Pressekonferenz erklärt, dass die Spielverordnung umgesetzt sei, unterstreicht eindeutig den Grad seiner Glaubwürdigkeit.



Gruß
Meike



Gepostet am 06.04.2010 um 07:57 von:
Benutzer: Meike
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