Forum-Gewerberecht

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Kommen würde ich wieder gerne, hängt aber von meinen Chefs ab.

Zum Wefgfall der RGK: Diese seltsamen Brüche im Gewerberecht gehen mir auch auf die Nerven. Weil da ja die 14er-Meldung entfällt hat eine Großstadt in NRW so etwas wie eine Hinterlegung für RGK's geschaffen. Man kann die dort deponieren, wenn man das Gewerbe nicht mehr ausübt. Die RGK geht dadurch aber nicht verloren. Die Kommune gibt eine entsprechende Meldung an das FA.

Vielleicht macht es Sinn darüber zu diskutieren und einen Vorschlag an den BLA zu formulieren.

   



Gepostet am 30.03.2010 um 09:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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