Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Stadt Kassel*Fricke[/i]

[B]@ Jörg:[/B] Wenn Du schon so von Deinem Potts schwärmst, dann kannst Du ja mal 'nen Kasten (oder ein Fässchen) mitbringen - falls Du mit einem Kfz anreisen solltest.   
[/quote]

Ja, ich dachte auch schon daran. Aber vielleicht schmeckt ja auch die niedersächsiche Variante. Geben wir ihr eine Chance    .

Als Thema sollte die Berufsanerkennungsrichtlinie nicht fehlen. Erfahrungsberichte zu § 4 GewO mit Hinweisen, wie die Kolleginnen und Kollegen die auswärtigen Rheumadeckenverkäufer aus der Stadt vertrieben haben, wären super.
Außerdem könnten wir mit dem Bundesministerium über den "Noch"-Sinn der Reisegewerbekarte diskutieren. Bei den derzeitigen Vorschriften (beglaubigte Kopie etc.) könnte ich mir einen Wegfall der Hardware (Reisegewerbekarte selbst) vorstellen. Die allgemeinen Vorschriften zum Reisegewerbe können bestehen bleiben. So entlasten wir die Gewerbetreibenden und auch uns.



Gepostet am 30.03.2010 um 06:43 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45875#post45875


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