Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Ein fast schon lustig zu nennender Rechtsfall in Sachen Glücksspielwerbung:

Der Verkauf von Fußballtrikots mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht zugelassenen Wettanbieters stellt keine unerlaubte Glücksspielwerbung dar. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen. Werbung betreibe nur, wer gezielt den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern wolle. Einem Warenhaus gehe es aber einzig um den Verkauf der Trikots und nicht darum, Werbung für die jeweiligen Vereinssponsoren zu machen, hieß es zur Urteilsbegründung.

In dem Rechtsstreit ging es um ein Kaufhaus in Bremen, das Trikots der Vereine AC Mailand und Real Madrid verkauft. Beide Clubs werben für den in Gibraltar konzessionierten privaten Sportwettenanbieter Bwin. Das Stadtamt Bremen hatte den Verkauf der Trikots untersagt. Aus Sicht der Behörde handelte es sich um eine nach dem Glücksspielstaatsvertrag unerlaubte Werbung. Die Richter des OVG wiesen dies nun zurück. Die Trikots dürfen somit weiter verkauft werden.

[URL]http://de.news.yahoo.com/17/20100326/ten-umstrittene-trikots-des-ac-ma
iland-u-8c6e45f.html[/URL]



Gepostet am 26.03.2010 um 20:19 von:
Benutzer: prochnau
Der Original-Beitrag :
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