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Würde mich dann mal schnell mit der Behörde seines Wohnortes kurz schließen, denn diese hat darüber zu entscheiden, ob er diese Tätigkeit überhaupt noch "ohne Erlaubnis" ausüben darf.

Würde ihn vor Erlass einen belastenden VA's erst einmal anhören und auf die Konsequenzen hinweisen. Fruchtet dies alles nicht, müsste eine Untersagungsverfügung erlassen werden.

Warte am Besten auf die Reaktion des OA seines Wohnortes!



Gepostet am 26.03.2010 um 09:35 von:
Benutzer: Robert
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