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Hm...wir haben uns schon mehrmals mit den Herren unterhalten und auch mehrmals schriftlich mitgeteilt, dass diese Erlaubnis zwingend erforderlich ist.
Nicht passiert, außer das er sich weigert, weil eine neue Erlaubnis kostspielig ist.
Er hat ja nicht mal seinen Wohnsitz bei uns.

Also wäre jetzt eine Untersagungsverfügung bzw. Ordnungsverfügung angebracht?



Gepostet am 26.03.2010 um 09:28 von:
Benutzer: Anni
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