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 Moin  

Wie wäre es, wenn ihr im sagt, dass ein Neuantrag zwingend erforderlich ist, da ansonsten diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf bzw. untersagt werden müsste.

Bei der Gebührenfestsetzung übt ihr euer Ermessen (Akte ist bei der Erteilungsbehörde verschwunden) dahingehend aus, dass ihr sie im unteren dreistelligem Bereich festsetzt.

So könnte es zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt werden!



Gepostet am 26.03.2010 um 09:23 von:
Benutzer: Robert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45781#post45781


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