Forum-Gewerberecht

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Hallo,

also wir melden hier ab einer Größe von 3 kW das Gewerbe mit der Tätigkeit "Betrieb einer Photovoltaikanlage" an.

Gemäß Mitteilung der BR Köln vom 13.12.2006 ist ab einer Größe von 3 kW eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO erforderlich.

Das BMWi hat in seiner Stellungnahme an den Bund-Länder Ausschuss "Gewerberecht" folgenden Vorschlag unterbreitet:
Es wird daher vorgeschlagen, dem Vorschlag des Landes Brandenburg zuzustimmen, kleine PV-Anlagen (bis 3 kWp) aus dem Gewerberecht auszuklammern und in den Bereich der bloßen "Verwaltung eigenen Vermögens" (vergleichbar der Vermietung privater Immobilien) einzuordnen.
Schöne Formulierung !

Also ab 3 kW Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO.

mfg
Thomas Pieck



Gepostet am 25.03.2010 um 09:21 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45733#post45733


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