Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von ThomasS[/i]
die Tätigkeit als solches zur Abgrenzung heranzuziehen, hinkt m.E. [/quote]

Nein, habe ich so Mal in der Einleitung zum GewO-Kommentar von Landmann-Rohmer gelesen. Dort wird in der Tat so etwas wie eine Gesamtbildtheorie vertreten, wenn geklärt werden soll, ob etwas der GewO unterliegt. Und Bagatell-Fälle kennen wir im Gewerberecht ja schließlich auch.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 24.03.2010 um 16:05 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45712#post45712


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