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Hi,

aber ist denn die Einspeisung gegen Vergütung nicht Handel; mit dem Strom als Ware? Die Anlage produziert das Handelsgut.

Wenn ich einen Handwerksbetrieb gründe, Leute für die Arbeit anstelle und selbst auf der faulen Haut liege, ist das doch auch ein Gewerbe; die Tätigkeit als solches zur Abgrenzung heranzuziehen, hinkt m.E.

Da würde ich eher die Frage der möglicherweise fehlenden Gewinnerzielungsabsicht als Kriterium heranziehen.

Gruß
Thomas



Gepostet am 24.03.2010 um 08:33 von:
Benutzer: ThomasS
Der Original-Beitrag :
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