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Ich habe gehört, dass weder die Industriespielhallenbetreiber noch deren Spielhallenaufsichten jemals irgendeinen Geräteausdruck gemacht haben oder machen mußten.

Wie es scheint, gibt es für die Industriespielhallenbetreiber besondere Ausnahmeregelungen.

Die haben nicht nur ihre eigene Datenschnittstelle (VDAI-Schnittstelle), sondern brauchen weder beim Finanzamt noch bei den Stadtkassen ihre Umsätze per Geräteausdruck nachweisen. – Da geht es zu wie mit der PTB, es reicht deren Versprechen, denn immerhin haben die ja tausende von Mitarbeiter und da ist ein Betrug schier undenkbar …………..  großes Grinsen  

Das sich bei diesen ganzen undurchsichtigen technischen Möglichkeiten und der Versprechnungen der Industriespielhallenbetreiber keiner fragt, wie ein "manipulationssichers Zählwerk" darstellbar sein soll, gleicht einem Wunder.



Gepostet am 21.03.2010 um 11:08 von:
Benutzer: jochen B.
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