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[quote][i]Original von Meike[/i]

Hallo walter,
wenn Du Dir das Verfahren von deiner Mitarbeiterin hast erklären lassen, frag sie mal, ob sie schon mal
vor der Maßnahme, d.h. bevor sie die "Aufforderung" bekommen hatte und direkt danach einen Ausdruck gemacht hat.
Dann hätte man sehen können, wo was abgebucht wurde und braucht nicht zu spekulieren.
Gruß
Meike[/quote]

Eine Spielhallenaufsicht dürfte wohl in dem angesprochenen Bereich nicht über die Berechtigung verfügen, Ausdrucke zu erzeugen.

Grüße



Gepostet am 20.03.2010 um 15:08 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45531#post45531


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