Forum-Gewerberecht

» Sportwetten aktuell 20. 11. 2009 «

Hallo,

ein juristischer Schlag gegen die Sportwettbranche lässt einige Anbieter in Bremen ins Taumeln geraten.

Das OVG Bremen hat gestern den Weg für die Schließung von Sportwettanbieterbetrieben frei gemacht. Derzeit laufen Verfahren gegen 14 Wettbüros in Bremen. Das Stadtamt hatte ihnen verboten, Sportwetten im Ausland anzubieten. In seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde eines Wettbüro-Betreibers in Bremen zurückgewiesen. 10.000 Euro muss das Wettbüro nun zahlen, sollte es weiter Sportwetten an ausländische Anbieter vermitteln, die nicht vom Stadtamt genehmigt sind.

Das Oberverwaltungsgericht beruft sich in seiner Entscheidung auf das staatliche Glücksspiel- und Wettmonopol. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2006 entschieden, dass die Vermittlung so genannter "Oddset"-Wetten an einen Unternehmer im Ausland potenziell Spiel- und Wettsucht fördern kann. Daraufhin wurden öffentliche Glücksspiele im Internet im Glücksspielstaatsvertrag verboten. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird auch in den Verfahren gegen die anderen 13 Wettbüros zu Grunde gelegt.
Innensenator begrüßte Entscheidung

Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer (SPD), begrüßte die Entscheidung: "Damit können wir endlich dem illegalen Sportwettbetrieb ein Ende setzen. Ich gehe davon aus, dass die noch ausstehenden Entscheidungen zeitnah getroffen werden und dass in absehbarer Zeit alle illegalen Spielstätten in Bremen und Bremerhaven schließen oder geschlossen werden. Ich bin froh, dass jetzt endlich Schluss ist mit dem ständigen rechtlichen Katz-und-Maus-Spiel, durch das die Betreiber jahrelang die Durchsetzung des geltenden Rechts verhindert haben", so Mäurer weiter.

Weiterhin erlaubt bleibt die Teilnahme an Sportwetten in allen Annahmestellen des staatlichen Glücksspielveranstalters "Bremer Toto und Lotto GmbH". Dort überwacht der Senator für Inneres und Sport als Glücksspielaufsichtsbehörde den Jugendschutz, die Suchtprävention und den ordnungsgemäßen Spielablauf. Die Spielerinnen und Spieler müssen volljährig sein und sich beim Kauf eines Wettscheins ausweisen.

Zwar lassen sich Zockerbuden dadurch nicht vertreiben, aber zumindest in ihrem Tätigkeitsbereich einschränken.

[URL]http://www.radiobremen.de/sport/nachrichten/sportjustizwettenovgbremen
100.html[/URL]

Grüße,

Gerd Schadulke



Gepostet am 18.03.2010 um 08:36 von:
Benutzer: Schadulke
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