Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Zitat:
"Denn hier laufen uns die Bürger die Bude ein um PV-Anlagen anzumelden."

Ja, liebe Anni. Das hat zwei Ursachen:

1. PV-Anlagen haben (Dank st(a)attlicher Subventionen) Hochkonjunktur

2. Es herrscht nach wie vor der Irrglaube vor, wonach eine Vorsteuererstattung bzw. steuerl. Abschreibung nur erfolgen kann, wenn ein Gewerbe angemeldet wurde

Ich bleibe dabei: Hier liegt mangels Tätigkeit keine Gewerbeausübung vor. Daher keine Gewerbe(tätigkeits)anzeige erforderlich.

Aber wer unbedingt ein Gewerbe anmelden will: Bitte schön (ab einen gewissen Gewerbeertrag ist Kammerbeitrag zu entrichten und für gewerbl. Unternehmen gelten bestimmte Verbraucherschutzgesetze bzw. für Privatpersonen begünstigende Regelungen nicht).

Und wie ein e.K. ohne Eintragung im Handelsregister erfolgen soll, ist mit auch schleierhaft. Und wenn er sich ins Handelsregister eintragen lassen will, sollte er auf die Buchführungspflicht achten (keine einfache Einnahme-Überschußrechnung mehr). Aber auch als e.K. müßte er das Gewerbe nicht anmelden. Er "verkauft" zwar Strom (still und leise), hat aber keinen Gewerbebetrieb.



Gepostet am 17.03.2010 um 11:51 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
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