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Hallo!
Der Zusatz "e.K." kann nur verwandt werden, wenn eine entsprechende Eintragung in das Handelsregister, Abteilung A nachgewiesen wird. Sonst könnte sich ja jeder diesen Zusatz verpassen
Gruss
Gepostet am 17.03.2010 um 11:02 von:
Benutzer: B.Henseler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45349#post45349
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