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Aber das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Ob man den vermeintlichen Glücksspielbetreiber nun persönlich oder auf behördlichem Wege über sein Unwesen in Kenntnis setzt, ist letztendlich vollkommen egal - abgesehen davon, dass man auf dem direkten behördlichen Weg vermutlich noch Zeit spart.

Hier geht es ja vor allem darum, dass schnelsstmöglich Klarheit darüber erlangt wird, ob Lottelo gegen die Grundlagen des Glücksspielgesetzes verstoßen hat oder nicht. Und, wie gesagt, ich glaube nicht, dass der Laden noch zu retten sein wird.

Grüße,

Claire



Gepostet am 16.03.2010 um 13:33 von:
Benutzer: Claire
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