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Bin zwar auch katholisch, aber... Bislang haben wir immer Sperrzeitverkürzungen für Diskotheken gemacht und in dem Zusammenhang auch gleich die frühsonntägliche Ausnahme vom FTG reinbenommen. Wenn nicht b) würde a) ja keinen Sinn machen. Und jetzt machen wir halt nur noch halfjährlich befristete Ausnahmen vom Tanzverbot am frühen Sonntagmorgen. Alter Beamtengrundsatz: Haben wir eben immer so gemacht. Außerdem sehe ich keine Behinderung der Religionsausübung. Wer will, kann ja gerne von 3 bis 5 h in die Kirche gehen - nur ist die dann abgegeschlossen. Was bringts also? Übrigens hindert ein fröhliches Tanzen nicht die anderen, in die Kirche zu gehen. Deshalb... Übrigens: Unsere Kirchen sagen dazu nix. Gut, die sind vor was weiß ich wie viel Jahren mal angehört worden. Dauernd machen wir das natürlich nicht. Und mitbekommen tun sie es auch nicht.

Außerdem: Für die Kirche steht doch die Liebe im Vordergrund. Wenn man sich dann die schwitzenden, enthusiastischen Tänzer vor Augen hält und erinnert sich der Worte von Karl Wilhelm Freiherr von Humboldt "Alles, was wir mit Wärme und Enthusiasmus ergreifen, ist eine Art von Liebe."!

Und wird nicht Augustinus, dem namhaften Kirchenlehrer und Bischof von Hippo (354-430), der Satz zugesprochen "Mensch, lerne tanzen, denn sonst wissen die Engel im Himmel mit dir nichts anzufangen."?



Gepostet am 16.03.2010 um 07:34 von:
Benutzer: Sigi2910
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